Home Blog Winkeladvocat Strafanzeige des OLG Düsseldorf gegen das OLG Köln?
Strafanzeige des OLG Düsseldorf gegen das OLG Köln? PDF Drucken E-Mail

Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz   
Donnerstag, den 11. August 2011 um 15:07 Uhr

Eigentlich wäre das konsequent! Skurril, nein sehr skurril, was die Obergerichte manchmal so abfassen.

Im Fall des OLG Düsseldorf waren sich die Parteien einig, daß der Streitwert 5 Mio Euro betragen müßte. Die oberschlauen Richter wußten es besser: der Streitwert sei zu niedrig, die Landeskasse bekomme dann zu wenig Geld und deshalb sei der Streitwert 30 Mio  € (was übrigens ca. 200.000,- € mehr für die Staatskasse bedeutet). Deshalb drohten Sie den Anwälten und der Klägerin mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betrugs zu Lasten der Staatskasse. http://openjur.de/u/168415.html Unfaßbar! Genau anders das OLG Köln.

 

 

Das waren sich die Parteien einig, daß der Streitwert 3000,- € betragen soll*. Das OLG begründet (was zu Lasten der Staatskasse ist) einen Streitwert von nur 600,- €. Haben die sich jetzt auch strafbar gemacht? http://openjur.de/u/149361.html

* Es ging - skurril für sich - in einer Familiensache um einen Herausgabestreit über zwei - Katzen (sic!).

 

Kommentare  

 
0 #1 2011-08-25 14:36
Es gibt da auch eine interessante Entscheidung des BGH. Nach dieser ist der Streitwert in Patentnichtigke itsverfahren um 25% höher als in dem Verletzungsverf ahren anzusetzen*. Kann man das auch umkehren? Wenn im Nichtigkeitsver fahren ein Wert von 5 Mio Euro angesetzt wurde (so war es ja hier!), muß dann nicht der Wert im Verletzungsverf ahren niedriger als 5 Mio € sein, also erst recht nicht 30 Mio €!?

juris.bundesgerichtshof.de/.../...
Zitieren
 

Kommentar schreiben

Bleiben Sie bitte sachlich! Unsachliche und insbesondere beleidigende Äußerungen können von uns bearbeitet oder gelöscht werden.


Sicherheitscode
Aktualisieren

Social Media

Sharing is easy
del.icio.us Favoriten.de Google Linkarena Twitter Yahoo