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Strafanzeige des OLG Düsseldorf gegen das OLG Köln? |
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Donnerstag, den 11. August 2011 um 15:07 Uhr |
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Eigentlich wäre das konsequent! Skurril, nein sehr skurril, was die Obergerichte manchmal so abfassen.
Im Fall des OLG Düsseldorf waren sich die Parteien einig, daß der Streitwert 5 Mio Euro betragen müßte. Die oberschlauen Richter wußten es besser: der Streitwert sei zu niedrig, die Landeskasse bekomme dann zu wenig Geld und deshalb sei der Streitwert 30 Mio € (was übrigens ca. 200.000,- € mehr für die Staatskasse bedeutet). Deshalb drohten Sie den Anwälten und der Klägerin mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betrugs zu Lasten der Staatskasse. http://openjur.de/u/168415.html Unfaßbar! Genau anders das OLG Köln.
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Das waren sich die Parteien einig, daß der Streitwert 3000,- € betragen soll*. Das OLG begründet (was zu Lasten der Staatskasse ist) einen Streitwert von nur 600,- €. Haben die sich jetzt auch strafbar gemacht? http://openjur.de/u/149361.html
* Es ging - skurril für sich - in einer Familiensache um einen Herausgabestreit über zwei - Katzen (sic!).
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