Einige unserer Mandanten meines es gut mit uns dieser Tage. Gestern kamen mit der Post ein paar Flaschen Wein und heute zwei "Tafeln" Merci Schokolade. Wir sind ehrlich gerührt und das ist natürlich auch Ansporn für uns!
Mit dieser schwerwiegenden Frage beschäftigt sich die GmbH-Rundschau im Heft 16 aus dem Jahr 2011. Es handelt sich um das offenbare Füllen eines Sommerlochs. Auf acht Seiten untersuchen zwei Anwälte einer angesehenen (der angesehensten?) Bonner Kanzlei das Problem "Der Begriff des "eingeschriebenen Briefes nach § 51 GmbHG".