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Keine Standgebühr für Gebrauchtwagenvermittler |
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Ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler kann keine Standgebühren - erst recht nicht zusätzlich zu einer versprochenen Provision - für ein Fahrzeug verlangen, das er im Rahmen eines Vermittlungsauftrags für einen privaten Kunden als Vermittler auf seinem Gelände verwahrt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.1.2011, Az. III ZR 78/10, dessen Volltext auf den Seiten des Bundesgerichtshofs abgerufen werden kann.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. April 2011 um 11:40 Uhr |