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Vollmacht für Familiensachen |
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Name und Anschrift:
Ich erteile der Partnerschaft Schwarz Rechtsanwälte
Vollmacht
(insbesondere für familienrechtliche Angelegenheiten)
in Sachen:
zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung, mit der Ermächtigung zur Bestellung eines Unterbevollmächtigten und zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen.
Diese Vollmacht gilt auch für die Vertretung in Scheidungssachen, Scheidungsfolgesachen, Sorgerechtssachen sowie Getrenntlebenden-, Ehegatten- und Kindesunterhalt.
Mit einer Speicherung meiner Daten nach dem Datenschutzgesetz für die Zwecke der Büros der Rechtsanwälte bin ich einverstanden.
Ich weiss, dass sich die Vergütung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert richtet.
Bemerkung:
Ort, Datum und Unterschrift:
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Mai 2011 um 09:43 Uhr |