Blog rund um das tägliche Erleben der Anwaltsarbeit. Bloggen Sie mit! Auch direkt erreichbar unter winkeladvocat.de.
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Wir haben den falschen Beruf! Terminverlegung! |
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Dienstag, 27. April 2010 um 13:06 Uhr |
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Auch wir haben immer wieder Anlaß (1., 2.) gehabt, die verquere Welt der Terminverlegung zur Kenntnis nehmen zu müssen. Heute sind wir direkt betroffen:
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Und im Büro ist es doch am schönsten! |
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Donnerstag, 01. April 2010 um 14:12 Uhr |
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Eigentlich hat Frau Ullmann letzte und diese Woche Urlaub. Heute war sie dennoch sogar mit ihren beiden Kindern und ihrem Partner da.
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Freitag, 12. März 2010 um 13:51 Uhr |
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Mit einem - wie er selbst einräumt - unkonventionellen Vorschlag überrascht uns jetzt der Vermieter:
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Dienstag, 09. März 2010 um 14:04 Uhr |
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... war nicht das Motto dieser Karikatur, die während meiner Tätigkeit in Südkorea in der Korea Times gefunden habe. Die KT ist eine englischsprachige Tageszeitung aus Seoul.  "Wir werden gegen Anwälte spritzen müssen", meint der Bauer zu seinem Kollegen. Als ich 1993 die Kanzlei gegründet habe, gab es in Deutschland ca. 65.000 Anwälte. Heute sind wir über 150.000! Ein Gegenmittel ist noch nicht gefunden.
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Montag, 08. März 2010 um 14:21 Uhr |
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Das Verbraucherministerium stellt auf seiner Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem man gegenüber der Firma google Widerspruch gegen die Nutzung von Fotos aus der privaten Umgebung im Dienst Street-View erheben kann. Der Brief kommt aus einem Ministerium und so ist auch die Sprache.
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Wie man es macht, ist es verkehrt! |
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Geschrieben von: Heinz-Ulrich Schwarz
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Montag, 08. März 2010 um 10:27 Uhr |
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Fast jeder Anwalt kann ein Lied über den Kampf singen, den er wegen einer Terminverlegung wegen des Urlaubs des Anwalts führen muß. Nicht umsonst gibt es dazu eine ganze Reihe von Entscheidungen von Obergerichten, weil für viele Instanzgerichte Urlaub des Anwalts kein ausreichender Verlegungsgrund ist. Hier ein paar Beispiele dazu:
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