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Haftung für unzureichend gesichertes WLAN, Anschlußinhaberhaftung |
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a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen. b) Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.
Siehe dazu auch unsere Anmerkung im Blog Winkeladvocat.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 03. August 2010 um 10:30 Uhr |