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Haftung der Hausverwaltung für Hausmeister PDF Drucken E-Mail

Eine Hausverwaltung kann für diskriminierende Äußerungen (hier: "Die Wohnung wird nicht an Neger, äh ... Schwarzafrikaner und Türken vermietet") eines als "Verrichtungsgehilfe" (mit der Durchführung einer Wohnungsbesichtigung) beauftragten Hausmeisters auf Schadensersatz haften.

Oberlandesgericht Köln, 24 U 51/09, Urteil vom 19.1.2010, nachzulesen im Volltext auf den Seiten des Gerichts.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 04. Februar 2010 um 17:30 Uhr