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Unserem Partner Heinz-Ulrich Schwarz ist von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Juni 2007 die Lizenz erteilt worden, für drei Jahre deren Fortbildungsmarke zu nutzen, er ist auch Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheidung des DAV.
Letzteres gilt auch für unsere Partnerin Doreen Zimmer.
Damit ist Rechtsanwalt Schwarz einer der ersten von einigen hundert Chemnitzer Rechtsanwälten, dem die Bundesrechtsanwaltskammer diese Lizenz erteilt hat. Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz war der Nachweis von umfassenden Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen: I. Materielles Recht, II. Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, III. Verfahrens- oder Prozessrecht, IV. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dombek dazu in einer Pressemitteilung vom Dezember 2006: "Das Qualitätsmanagement der Anwälte soll mit dem neuen Zertifikat nachhaltig unterstützt werden. Wer durch regelmäßige Fortbildung das hohe Niveau anwaltlicher Beratung aufrechterhält, soll auch im Vorfeld des Mandats damit werben dürfen." |