|
carrierFactory GmbH oder der intelicom Networks GmbH sind insbesondere so genannte call-by-call bzw. internet-by-call Anbieter. By-call Angebote bieten dem Verbraucher anerkanntermaßen die Möglichkeit zur erheblichen Ersparnis bei Kosten für die Telekommunikation. Die Besonderheit der By-call Angebote bringen besondere Abrechnungswege und besondere Inkassowege mit sich.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. August 2008 um 13:14 Uhr |
|
|
Warum Sie einen Vertrag mit Intelicom oder CarrierFactory haben |
|
|
|
|
Von Ihrem Telefonanschluß wurde eine der sogenannten call- oder internet-by-call Vorwahlen gewählt, so daß eine Verbindung über das Netz eines unserer Mandanten zustande gekommen ist (Info zu call- oder internet-by-call auf den Seiten der Bundesnetzagentur). Rechtlich ist damit ein direkter Vertrag zwischen dem Anschlußinhaber (Anschluß bei der Telekom) und unseren Mandanten zustande gekommen. Für diese Telefonate ist also nicht die Telekom Ihr Vertragspartner! Entsprechendes gilt für andere Netzbetreiber.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 18. Dezember 2008 um 10:07 Uhr |
|
Einige Anmerkungen zu den Mahnkosten |
|
|
|
|
Die Rechnungen der Telekom enthalten unter anderem regelmäßig folgenden Hinweis (siehe auch den Bildausschnitt links zum Menüpunkt Mahnung): "Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung. Ab Beginn des Verzugs können Ihnen die Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden." Damit stellt die Telekom die insbesondere nach § 286 BGB gegebene Gesetzeslage dar.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. April 2009 um 14:55 Uhr |
|
Warum die Schuld noch nicht verjährt ist |
|
|
|
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt seit der Reform des BGB vor einigen Jahren drei Jahre, wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Zum 31.12.2008 sind daher Forderungen verjährt, die ab dem 1.1.2005 entstanden sind (so auch die Ausführungen auf den Seiten der Bundesnetzagentur ).Entsprechend gilt, daß zum 31.12.2009 Forderungen verjähren, die ab dem 1.6.2006 entstanden sind. Wir machen regelmäßig nur unverjährte Forderungen geltend.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. April 2009 um 14:34 Uhr |
|
Wir sind keine Betrüger, das haben wir gar nicht nötig. Wir machen für unsere Mandanten unseren Job als Rechtsanwälte - das aber mit aller Konsequenz.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 22. April 2009 um 14:37 Uhr |
|
|
Warum Sie von uns gemahnt werden |
|
|
|
|
Wir vertreten die genannten Unternehmen, weil sie nach deren Angabe für die Inanspruchnahme ihrer Leistung noch kein Geld erhalten haben. Das liegt entweder daran, daß die Kunden der Unternehmen ihre Rechnungen in der Tat nicht bezahlt haben oder bezahlte Beträge von der Deutschen Telekom AG noch nicht weitergeleitet worden sind.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Montag, 23. Februar 2009 um 15:25 Uhr |
|
Beweislast für die Mahnung |
|
|
|
- Zur Frage, inwieweit der Einwand, man habe keine Rechnung und oder keine Mahnung erhalten, erfolglos sein kann, hier einige Zitate aus Gerichtsentscheidungen:
|
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 22. Juli 2008 um 11:51 Uhr |
|
Aktuelles zu call-by-call Telefonaten |
|
|
|
Mittlerweile deutlich über 300 (in Worten: dreihundert!) Urteile zu Forderungen aus call-by-call Verbindungen bestätigen die Berechtigung der von uns für unsere Mandanten geltend gemachten Forderungen (daneben haben wir deutlich über tausend Vollstreckungsbescheide erwirkt). Von den Urteilen stellen wir hier einige auszugsweise vor und im Volltext als pdf zum Download zur Verfügung.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 09. Juni 2010 um 13:56 Uhr |
|
Externe Beschwerdestellen
Wenn Sie sich über unsere Arbeit als Rechtsanwälte beschweren wollen, finden Sie die Anschrift der zuständigen Rechtsanwaltskammer Sachsen hier . Sie werden vermutlich von dort zu hören bekommen, daß es uns nicht verwehrt ist, eine anwaltsübliche Inkassotätigkeit auszuüben. Wir haben auch schon Post von verschiedenen Polizeidienststellen erhalten, von einem Ermittlungsverfahren wurde uns bislang noch nichts bekannt. Die Verbraucherzentralen erreichen Sie über deren Bundesverband. Ein Hinweis in eigener Sache: Es gibt Kunden, deren Äußerungen uns gegenüber durchaus beleidigend sind. Bei allem Verständnis für eine persönliche Enttäuschung behalten wir uns vor, spätestens dann Strafanzeigen zu erstatten, wenn diese Beleidigungen auch Dritten gegenüber geäußert werden.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 22. Juli 2008 um 11:52 Uhr |
|
|
|
|
|