|
Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel |
|
|
|
Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht
generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei
wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der
Ver-käufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt
hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in
Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des
Verkaufs zu tragen hat.
BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04 (OLG Stuttgart - LG
Rottweil)
|
|
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 16. Juni 2005 um 21:32 Uhr |