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Wir haben den falschen Beruf! Terminverlegung! PDF Drucken E-Mail

Auch wir haben immer wieder Anlaß (1., 2.) gehabt, die verquere Welt der Terminverlegung zur Kenntnis nehmen zu müssen. Heute sind wir direkt betroffen:

Ein Richter des Landgerichts Chemnitz ruft an. Er ist zuhause, die Akte ist im Gericht. Weil er sein Kind ins Krankenhaus bringen muß (Gute Besserung! Das ist wirklich ernst gemeint.), kann er die Akte nicht holen und sich nicht auf den Termin vorbereiten, der morgen Vormittag angesetzt ist. Er hebt den Termin auf. Einen anderen Termin kann er erst morgen nennen, wenn er wieder im Gericht ist, denn da hat er seinen Terminkalender.

 In der Sache haben wir übrigens schon zwei Mal verhandelt. Danach sind noch einmal Schriftsätze gewechselt worden, die im wesentlichen das bereits Gesagte vertieft haben.

 Ich wage mir gar nicht vorzustellen, welche Beschimpfungen ich mir anhören müßte, wenn ich als Anwalt mit einem identischen Ansinnen bei einem Gericht eine Terminverlegung erbitten würde.

 Bei Gericht sind eben manche doch gleicher als gleich.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. April 2010 um 13:17 Uhr
 

Kommentare  

 
0 #1 2010-05-10 13:51
Oder hätten wir doch von dem Richter einen Nachweis für seine Verhinderung verlangen sollen?

Jetzt hatten wir von einem Kollegen ein Mandat für einen Termin am 26. Mai beim Amtsgericht Chemnitz angenommen. Dummerweise legte nur kurz später ein zweites Gericht auf denselben Termin eine Verhandlung und verlangt von uns einen Nachweis, daß wir tatsächlich am 26. Mai schon eine andere Verhandlung haben ...
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