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Rücknahme von ebay Angeboten nur ausnahmweise zulässig |
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Das Einstellen eines Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks
Durchführung einer Online-Auktion begründet ein verbindliches Angebot.
Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die
nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion
nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der
Anfechtung beseitigen. (amtlicher Leitsatz)
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg 8 U 93/05 (12 O 2731/04 Landgericht Osnabrück) vom 28. Juli 2005
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. August 2005 um 10:39 Uhr |