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Im Internet-Versandhandel muss auf abweichende Lieferfrist ausdrücklich hingewiesen werden |
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Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher
erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich
versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden
Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.
BGH, 7. April 2005, I ZR 314/02
Die vollständige Entscheidung können Sie auf der Seite des
Bundesgerichtshofs nachlesen.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. August 2005 um 10:38 Uhr |