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Vorbeifahren an einer Straßenbahnhalteinsel ist nicht in Schrittgeschwindigkeit nötig |
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Ein Kraftfahrer, der an einer
Straßenbahnhalteinsel vorbeifährt, braucht nicht deshalb schon mit
Schrittgeschwindigkeit zu fahren, weil Fußgänger auf die Straße laufen
könnten. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass sein Vorrecht beachtet
werden wird.
Oberlandesgericht Celle, 12. Mai 2005, 14 U 232/04
Die vollständige Entscheidung kann auf der Seite des Oberlandesgerichts
Celle nachgelesen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. Juni 2005 um 12:34 Uhr |