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Kein Verkauf eines Kfz als "Neuwagen", wenn Tank zwischenzeitlich 50% größer |
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In dem Verkauf eines Kfz als Neuwagen liegt die konkludente Zusicherung
des Kfz-Händlers, dass das Fahrzeug - hier ein PKW der Marke
Smart - fabrikneu ist.
Wird die Modellreihe dieses Fahrzeugs im Zeitpunkt des Verkaufs nicht
mehr unverändert gebaut, sondern weist sie inzwischen einen um 50%
vergrößerten Tank auf, ist das verkaufte Fahrzeug kein Neuwagen und
entspricht damit nicht der vereinbarten Beschaffenheit.
Verweigert der Kfz-Händler in einem solchen Fall die Nacherfüllung, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 18.01.2005, 22 U 180/04
Die komplette Entscheidung kann auf der Seite des Oberkandesgerichts
Köln nachgelesen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. Juni 2005 um 12:38 Uhr |