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Kein Verkauf eines Kfz als "Neuwagen", wenn Tank zwischenzeitlich 50% größer PDF Drucken E-Mail

In dem Verkauf eines Kfz als Neuwagen liegt die konkludente Zusicherung des Kfz-Händlers, dass das Fahrzeug  - hier ein PKW der Marke Smart - fabrikneu ist.

Wird die Modellreihe dieses Fahrzeugs im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert gebaut, sondern weist sie inzwischen einen um 50% vergrößerten Tank auf, ist das verkaufte Fahrzeug kein Neuwagen und entspricht damit nicht der vereinbarten Beschaffenheit.

Verweigert der Kfz-Händler in einem solchen Fall die Nacherfüllung, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

 Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 18.01.2005, 22 U 180/04

Die komplette Entscheidung kann auf der Seite des Oberkandesgerichts Köln nachgelesen werden.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 30. Juni 2005 um 12:38 Uhr
 

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