Ein unbenutztes Kfz kann auch dann als "fabrikneu" bzw." Neuwagen" verkauft werden,
wenn es für nur einen Tag (sog. "Tageszulassung") oder kurze Zeit
zugelassen wurde.
BGH, Urteil vom 12.1.2005, VIII ZR 109/04
Das vollständige Urteil steht auf den Seiten des Bundesgerichtshofes als pdf zur Verfügung.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Juni 2005 um 16:40 Uhr |