|
Software-Wartungsverträge können kündbar sein |
|
|
|
Schließen ein Softwarehaus und ein Unternehmen einen Wartungsvertrag
mit ordentlicher Kündigungsfrist, kann jede Partei von dem
Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Software-Unternehmen ist bei
ordentlicher Kündigung nicht verpflichtet, die übernommene Wartung von
Software zeitlich unbegrenzt wahrzunehmen.
Den Volltext dieser Entscheidung können Sie bei JurPC.de nachlesen.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 16. Juni 2005 um 17:54 Uhr |