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Das gerichtliche Mahnverfahren
Seite 2
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ImageDas automatisierte Mahnverfahren ist nunmehr auch für Sachsen vorgeschrieben!

Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung! Nehmen Sie Kontakt auf mit

Katrin Geschwandtner unter Telefonnummer 0371 66619974 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. für die Bereiche Chemnitz und Lichtenstein!

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides für Gläubiger mit Sitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist nunmehr ausschließlich an das
Amtsgericht Aschersleben
- Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen –
Lehrter Straße 15
39418 Staßfurt
zu richten.

Die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides sind daher zwingend auf den für das automatisierte Mahnverfahren eingeführten, maschinenlesbaren Vordrucken einzu­reichen (§ 703 c I, II ZPO). Anwälte müssen ein elektronisches Verfahren verwenden.

 



Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 10. März 2009 um 16:32 Uhr
 

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