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Das gerichtliche Mahnverfahren |
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Seite 1 von 2 Das automatisierte Mahnverfahren ist nunmehr auch für Sachsen vorgeschrieben!
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung! Nehmen Sie Kontakt auf mit Katrin Geschwandtner unter Telefonnummer 0371 66619974 oder
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für die Bereiche Chemnitz und Lichtenstein!
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides für Gläubiger mit Sitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist nunmehr ausschließlich an das Amtsgericht Aschersleben - Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – Lehrter Straße 15 39418 Staßfurt zu richten. Die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides sind daher zwingend auf den für das automatisierte Mahnverfahren eingeführten, maschinenlesbaren Vordrucken einzuÂreichen (§ 703 c I, II ZPO). Anwälte müssen ein elektronisches Verfahren verwenden.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 10. März 2009 um 16:32 Uhr |