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Haftungsfreistellung erfasst auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z.B bei einem Schaltfehler) |
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a) Eine formularmäßig getroffene Vereinbarung über die
Haftungsbefreiung des Mieters eines Kraftfahrzeugs gegen zusätzliches
Entgelt ist objektiv nach dem
Willen verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der
Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise
auszulegen.
b) Die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen
Entgelts gewährte Haftungsfreistellung erfaßt auch bei einem
allgemeinen Hinweis auf die Grundsätze einer Vollkaskoversicherung
Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, insbesondere durch
einen Schaltfehler.
BGH Urteil vom 19. Januar 2005 XII ZR 107/01 - OLG Stuttgart, LG Stuttgart
Die vollständige Entscheidung kann auf den Seiten des Bundesgerichtshofes als pdf Datei abgerufen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 16. Juni 2005 um 21:36 Uhr |