Home
Kein Verbraucherschutz bei Vortäuschung eines Händlergeschäfts PDF Drucken E-Mail

Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerb-lichen Verwendungszweck der Kaufsache vor-täuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.

BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 91/04 ( OLG Koblenz - LG Koblenz)

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 16. Juni 2005 um 21:34 Uhr
 

Social Media

Sharing is easy
del.icio.us Favoriten.de Google Linkarena Twitter Yahoo