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Auf links befindlichen Fuß- und Radweg Rad zu fahren ist verbotswidrig |
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Wer als erwachsener Radfahrer verbotswidrig
auf einem links befindlichen Fuß und Radweg fährt und auch eine für ihn
„rot“ zeigende Ampel nicht beachtet, wodurch es zu einer Kollision mit
einem anderen Radfahrer kommt, dem allenfalls ein geringfügiges
Zuschnellfahren vorzuwerfen ist, hat den entstandenen Schaden allein zu
tragen.
OLG Celle Urteil vom 29. November 2005 Az.: 14 U 83/05
Die vollständige Entscheidung können Sie hier nachlesen.
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