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Herzlichen Glückwunsch an ... |
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Mittwoch, 23. Juni 2010 um 12:50 Uhr |
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... unsere nunmehr ehemalige Auszubildende Cindy Rössel, die heute erfolgreich ihre mündliche Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt hat und damit aus unserer Kanzlei ausscheidet. Wir sind zuversichtlich, daß sie bald einen Arbeitsplatz finden wird und wünschen Ihr für ihr weiteres Leben beruflich und privat viel Erfolg!
Zum 1. August werden wir ihre Nachfolgerin Dorina Baganz in unserer Kanzlei begrüßen. |
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BGH "Obiter Dictum"* in einer Pressemitteilung |
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Mittwoch, 09. Juni 2010 um 11:22 Uhr |
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Mit großer Erwartung hat die Fachöffentlichkeit auf eine Aussage des BGH zur Begrenzung von Anwaltsgebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen gewartet. Die zum Urteil vom 12.5.2010 verbreitete offizielle Presseerklärung ließ Abgemahnte hoffen.
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Aktuelles zu call-by-call Telefonaten |
Mittlerweile deutlich über 300 (in Worten: dreihundert!) Urteile zu Forderungen aus call-by-call Verbindungen bestätigen die Berechtigung der von uns für unsere Mandanten geltend gemachten Forderungen (daneben haben wir deutlich über tausend Vollstreckungsbescheide erwirkt). Von den Urteilen stellen wir hier einige auszugsweise vor und im Volltext als pdf zum Download zur Verfügung.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 09. Juni 2010 um 13:56 Uhr |
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"Q - Qualität durch Fortbildung" |
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Unserem Partner Heinz-Ulrich Schwarz ist von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Juni 2007 die Lizenz erteilt worden, für drei Jahre deren Fortbildungsmarke zu nutzen, er ist auch Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheidung des DAV.
Letzteres gilt auch für unsere Partnerin Doreen Zimmer.
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Haftung für unzureichend gesichertes WLAN, Anschlußinhaberhaftung |
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Mittwoch, 09. Juni 2010 um 13:46 Uhr |
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a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen. b) Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen. Siehe dazu auch unsere Anmerkung im Blog Winkeladvocat. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann. |
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Schwarz Rechtsanwälte, Partnerschaft steht seit mittlerweile über 15 Jahren für Rechtsberatung in Sachsen. Seit über 10 Jahren führen wir eine Zweigniederlassung in Lichtenstein/Sachsen RAin Doreen Zimmer-Arbeitsrecht -Ausländer und Asylrecht -Betreuung von Opfern von Straftaten -Verkehrsrecht -Zivilrecht allgemein | RA Heinz-Ulrich Schwarz
-IT-Recht -Mietrecht -Baurecht -Wirtschaftsrecht -Handels- und Gesellschaftsfrecht | RAin Corny Weiß-Erbrecht -Familienrecht -Sozialrecht -Strafverteidigung -Zivilrecht |
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Baumaßnahme Hartmannbrücke - Verkehrsregelung |
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Mittwoch, 09. September 2009 um 15:34 Uhr |
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Von Ende September 2009 bis voraussichtlich Ende 2010* sind rund um unsere Kanzlei Verkehrsbehinderungen zu erwarten.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 27. April 2010 um 15:51 Uhr |
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