Neue Anschrift ab 1.6.2013!
Wir ziehen demnächst um! Unsere neue Anschrift ist
ab 1.6.2013:
BGH: Du musst dumm sterben.
Sind das überzeugende Argumente?
Aus einem aktuellen BGH Beschluss:
"Die beabsichtigte Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg, da sich das Berufungsurteil aus Gründen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung nicht gestützt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - II ZR 259/11, WM 2013, 211 Rn. 10 ff. mwN), als richtig darstellt (analog § 561 ZPO).
Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen."
Wir sind für Sie da!
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RA Heinz-Ulrich Schwarz- Marken- und Geschmacksmusterrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Mietrecht
- Wirtschaftsrecht
- Baurecht |
(Das Bild ist aus Sicherheitsgründen entfernt) RAin Doreen Zimmer- Opferanwältin
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RAin Corny Weiß
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Der BGH und die Stasi Hochschule
Der Bundesgerichtshof hat jetzt dem Landgericht Chemnitz aufgegeben, sich mit den Studieninhalten der Juristischen Hochschule Potsdam Eiche auseinanderzusetzen. Das sei erforderlich, um zu klären, ob "durch diese Ausbildung für die Betreuung nutzbare Erkenntnisse vermittelt worden sind." Es geht in dem Streit nämlich darum, ob der Betreuer den - höheren - Stundensatz für Hochschulabsolventen erhält oder nicht. Nun ja, eine bestimmte Art der Betreuung - nämlich die durch die Stasi - konnte man dort wahrscheinlich studieren.
Markenmanagement oder Übereifer
Wir erleben ja eher, dass sich das rechtliche Markenmanagement kleinerer Unternehmen in der Anmeldung der Marke erschöpft. Die Eintragung späterer Kollisionsmarken und die damit verbundene Gefahr des Verlusts der eigenen Marke wird nicht mehr überwacht.
Ganz anders große Unternehmen. Und etwas übereifrig jetzt wohl Google. Google hat verlangt, dass in der Liste für neuartige Begriffe des schwedischen Sprachenrats zum Wort "ogooglebar" (für nicht zu ergooglen, nicht in einer Suchmaschine zu finden) aufgenommen wird, dass Google eine eingetragene Marke ist. Der Sprachenrat hat das Wort von der Liste gestrichen. Auch wenn es keinem Individuum zustehe, unter Berufung auf das Markenrecht die Sprache zu bestimmen, wolle man sich nicht auf rechtlicher Ebene mit Google auseinandersetzen.
http://www.xn--sprkrdet-c0ac.se/15922
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