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Keine Umgehung der Sitzvorschriften bei .eu Domains
Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:58 Uhr

Die Verordnung  (EG) Nr.  733/2002 des Europäischen Parlaments sieht vor, daß .eu Domains nur von (juristischen oder natürlichen) Personen mit einem Sitz in der EU registriert werden dürfen. Um dies zu umgehen, hatte ein Kontaktlinsenhersteller aus den USA ein belgisches Unternehmen in einem (angeblichen) "Lizenzvertrag" beauftragt, eine .eu Domain zu registrieren.

Die EU Generalanwältin ist aber der Meinung, der Lizenzvertrag sei nur vorgeschoben. Er enthalte keine für Lizenzverträge typischen Regelungen. Sie ordnet den Vertrag daher als reinen Dienstleistungsvertrag ein, der damit eine Umgehung der Verordnung 733/2002 sei. Die Domain sei daher nicht rechtmäßig auf das beauftragte Unternehmen registriert und die Registrierung daher zu widerrufen. So lauten die SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN VERICA Trstenjak vom 3. Mai 2012(1) in der Rechtssache C‑376/11 Pie Optiek gegen Bureau Gevers (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Bruxelles [Belgien]).

Die Schlußanträge sind nicht verbindlich, aber die Fälle, in denen das Gericht diesen Anträgen nicht folgt, sind selten.

 
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BGH nach vier Jahren: Klage war rechtzeitig, Rest offen.
Donnerstag, den 15. März 2012 um 15:38 Uhr

Jetzt wissen die Parteien eines Rechtsstreits nach fast vier Jahren immerhin, daß sie rechtzeitig Klage erhoben hatten. Die Vorinstanzen hatten noch gemeint, wegen eines zwei Tage (sic!) zu späten Eingang von Gerichtskosten sei die Klagefrist versäumt. Sie war es nicht, meint der BGH fast vier Jahre nach Einreichung der Klage im Frühjahr 2008. Jetzt muß sich die Vorinstanz dann erst einmal mit den eigentlichen Fragen auseinandersetzen.

Zur Ehrenrettung der Gerichte sei nicht verschwiegen: auch die Parteien hatten es offenbar wenig eilig. Die Wohnungseigentümer hatten erst im Frühjahr 2008 die Jahresrechnungen für die Jahre 2003 und 2004 beschlossen. Es werd also wohl mindestens 10 (in Worten: zehn) Jahre ins Land gehen, bis die Abrechnungen endgültig festgestellt sind.

 
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Donnerstag, den 16. Dezember 2010 um 15:20 Uhr

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