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Herzlichen Glückwunsch an ...
Mittwoch, 23. Juni 2010 um 12:50 Uhr

... unsere nunmehr ehemalige Auszubildende Cindy Rössel, die heute erfolgreich ihre mündliche Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt hat und damit aus unserer Kanzlei ausscheidet. Wir sind zuversichtlich, daß sie bald einen Arbeitsplatz finden wird und wünschen Ihr für ihr weiteres Leben beruflich und privat viel Erfolg!

Zum 1. August werden wir ihre Nachfolgerin Dorina Baganz in unserer Kanzlei begrüßen.

 
BGH "Obiter Dictum"* in einer Pressemitteilung
Mittwoch, 09. Juni 2010 um 11:22 Uhr

Mit großer Erwartung hat die Fachöffentlichkeit auf eine Aussage des BGH zur Begrenzung von Anwaltsgebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen gewartet. Die zum Urteil vom 12.5.2010 verbreitete offizielle Presseerklärung ließ Abgemahnte hoffen.

 
Aktuelles zu call-by-call Telefonaten

Mittlerweile deutlich über 300 (in Worten: dreihundert!) Urteile zu Forderungen aus call-by-call Verbindungen bestätigen die Berechtigung der von uns für unsere Mandanten geltend gemachten Forderungen (daneben haben wir deutlich über tausend Vollstreckungsbescheide erwirkt). Von den Urteilen stellen wir hier einige auszugsweise vor und im Volltext als pdf zum Download zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 09. Juni 2010 um 13:56 Uhr
 
"Q - Qualität durch Fortbildung"

Image Unserem Partner Heinz-Ulrich Schwarz ist von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Juni 2007 die Lizenz erteilt worden, für drei Jahre deren Fortbildungsmarke zu nutzen, er ist auch Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheidung des DAV.

Letzteres gilt auch für unsere Partnerin Doreen Zimmer

 
Haftung für unzureichend gesichertes WLAN, Anschlußinhaberhaftung
Mittwoch, 09. Juni 2010 um 13:46 Uhr

a) Den  Inhaber  eines  Internetanschlusses,  von  dem  aus  ein  urheberrechtlich geschütztes  Werk  ohne  Zustimmung  des  Berechtigten  öffentlich  zugänglich gemacht  worden  ist,  trifft  eine  sekundäre  Darlegungslast,  wenn  er  geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
b) Der  Inhaber  eines  WLAN-Anschlusses,  der  es  unterlässt,  die  im  Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend  anzuwenden,  haftet  als  Störer  auf  Unterlassung,  wenn  Dritte  diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen. 

Siehe dazu auch unsere Anmerkung im Blog Winkeladvocat.

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, dessen Volltext auf den Seiten des BGH nachgelesen werden kann.

 
Kurzprofil

Schwarz Rechtsanwälte, Partnerschaft Paragraphenreiter
steht seit mittlerweile über 15 Jahren für Rechtsberatung in Sachsen. Seit über 10 Jahren führen wir eine Zweigniederlassung in Lichtenstein/Sachsen

RAin Doreen Zimmer

-Arbeitsrecht
-Ausländer und Asylrecht
-Betreuung von Opfern von Straftaten
-Verkehrsrecht 
-Zivilrecht allgemein 

RA Heinz-Ulrich Schwarz

-IT-Recht
-Mietrecht
-Baurecht
-Wirtschaftsrecht
-Handels- und Gesellschaftsfrecht

RAin Corny Weiß

-Erbrecht
-Familienrecht
-Sozialrecht
-Strafverteidigung
-Zivilrecht

 
Baumaßnahme Hartmannbrücke - Verkehrsregelung
Mittwoch, 09. September 2009 um 15:34 Uhr

Von Ende September 2009 bis voraussichtlich Ende 2010* sind rund um unsere Kanzlei Verkehrsbehinderungen zu erwarten.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 27. April 2010 um 15:51 Uhr